Vorbereitete Liquidation (sog. Pre-Pack) – ein Weg um schnell in den polnischen Markt einzutreten

vorbereitete liquidation

Wegen der Nachfolgen des aktuellen Pandemiezustands stehen alle Unternehmen vor neuen Herausforderungen um auf dem Markt zu bleiben. Viele davon schließen nicht aus, dass sie die aktuellen Schwierigkeiten nicht überleben werden und ziehen in Betracht Insolvenz zu melden. Auf der anderen Seite stehen Investoren, die an den günstigen Kauf der niedergehenden Unternehmen interessiert sind. Immer häufiger wird zu der relativ neuen Lösung der polnischen Insolvenzrechts – der vorbereiteten Liquidation (sog. Pre-Pack) gegriffen.

Die Vorbereitete Liquidation steht für die Insolvenzanmeldung mit gleichzeitiger Erhaltung des Unternehmens des Schuldners. In der Praxis bedeutet es den Verkauf des Betriebs, einen Teil des Betriebs oder Teile des Betriebsvermögens unter Bedingungen, die noch vor der Insolvenzeröffnung abgesprochen werden.

Diese Maßnahme hat viele Vorteile, vor allem:

  • ermöglicht einen schnellen Verkauf des Unternehmens,
  • lässt die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens vermeiden,
  • das Unternehmen kann ununterbrochen tätig sein,
  • das Vermögen wird frei von Verpflichtungen und Belastungen erworben.

Sowohl der Schuldner, als auch der Gläubiger kann nach einem Investor  suchen, der das Unternehmen erwerben möchte. Nachdem die Verkaufsbedingungen abgesprochen werden, wird das Angebot des Investors gleichzeitig mit dem Antrag auf  die Insolvenzeröffnung bei dem Insolvenzgericht gestellt. Das Angebot kann jedoch auch nach der Antragsstellung vorgelegt werden. In dem Angebot sollte der Investor u.a. den Kaufpreis vorschlagen, wobei dem Antrag auch eine Schätzung des Unternehmens beigefügt werden muss.

Das Insolvenzgericht bearbeitet den Insolvenzantrag und bewertet die Verkaufsbedingungen. Falls das Gericht den Verkauf zustimmt, wird die Insolvenz eröffnet und der Kaufvertrag geschlossen.

Zu beachten is, dass es keine Beschränkungen zur Person des Investors gibt. Der Käufer kann also auch ein Ausländer oder eine ausländische Gesellschaft sein. Dies ist eine ratsame Angelegenheit für die deutschen Unternehmer schnell und günstig in den polnischen Markt einzutreten ohne eine Gesellschaft vom Anfang an gründen zu müssen.