Einreise nach Polen: Ausnahmen von den Quarantäne-Regelungen

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Die Grenzkontrolle an den EU-Binnengrenzen wurde bis zum 13. Mai verlängert, wobei die Einreise von Deutschland nach Polen nur an bestimmten Grenzübergängen möglich ist. Grundsätzlich unterliegen weiterhin alle nach Polen Einreisende einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne. Seit 4. Mai gilt jedoch eine Ausnahme für die Einreise über eine EU-Binnengrenze (wie aus Deutschland) nach Polen. Dadurch werden u.a. die Personen, die sich nach Polen wegen beruflichen, dienstlichen oder gewerblichen Gründe begeben, von der Quarantänepflicht befreit. Bei der Grenzüberschreitung ist dem Grenzschutzbeamten der Ausnahmegrund nachzuweisen, d.h. es müssen die Unterlagen, die den beruflichen, dienstlichen oder gewerblichen Einreisegrund bescheinigen, vorgelegt werden.