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RECHTSNACHFOLGE IN FIRMEN

-Fachgebiete-

Zum Kundenkreis der Kanzlei MKK gehören viele Familienunternehmen. Wir sind uns dessen bewusst, wie wichtig hier die Problematik der Rechtsnachfolge ist. Es gibt sehr viele Formen der Rechtsnachfolge und Vorstellungen darüber, wie diese Angelegenheit geregelt werden kann. Wir gehen auf die Bedürfnisse unserer Kunden ein und im Rahmen der von uns gebotenen Rechtsunterstützung handeln bzw. empfehlen wir Handlungen mit dem Ziel, eine möglichst sichere Übergabe des Vermögens und der Führung sowie Vermittlung von Kenntnissen zwischen Generationen in Familienunternehmen zu gewährleisten. 

Bei der Vorbereitung eines Rechtsnachfolgeplans – sehr oft in Zusammenarbeit mit Steuerberatern – berücksichtigen wir vor allem einen sicheren Ausstieg der gegebenen Person bzw. Personen aus der Geschäftstätigkeit bei paralleler Absicherung des Unternehmens und der Familie.

Viele neue Möglichkeiten für Einzelunternehmer bietet das polnische Gesetz über die Rechtsnachfolge in Unternehmen natürlicher Personen vom 05. Juli 2018. Doch nach wie vor geht dieses Gesetz nicht auf alle Bedürfnisse unserer Kunden im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge ein.

Wir sind uns dessen bewusst, wie heikel die Problematik der Rechtsnachfolge sein kann. Ein wesentlicher Aspekt der Rechtsnachfolge ist die Kommunikation und Klärung sämtlicher Fragestellungen, die bei der Ausarbeitung einer individuellen, optimalen Planung der Rechtsnachfolge in einem Familienunternehmen von Bedeutung sind, und deren Besprechung mit den interessierten Familienmitgliedern. Wir heben immer hervor, dass die Rechtsnachfolge in Familienunternehmen oft ein langer Prozess ist, der aus mehreren Etappen besteht, viele Aspekte mit einbezieht und nicht selten den Rahmen einer schlichten Rechtsbetreuung überschreitet.

Im Rahmen der Rechtsbetreuung hinsichtlich der Rechtsnachfolge in Unternehmen erbringen wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • Wir helfen bei der Auswahl der Strategie für den geplanten Rechtsnachfolgeprozess und bei der Vorbereitung des Unternehmens und der an der Umwandlung beteiligten Familienmitgliedern auf die geplanten Änderungen.
  • Wir setzen in Abstimmung mit Steuer- und Finanzberatern das festgelegte Konzept um.
  • Wir nehmen Umwandlungen, Teilungen und Verbindungen von Gesellschaften vor.
  • Wir handeln Änderungen in Gesellschafts- und Investitionsverträgen aus und nehmen diese vor.
  • Wir betreuen die gesamte Dokumentation im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge, analysieren und bereiten sie vor, u. a. Kauf- und Schenkungsverträge, Vollmachten, Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und aktuellen bzw. potentiellen Rechtsnachfolgern, Testamente der Familienmitglieder und Erbverträge.
  • Wir führen sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge durch.