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MEDIZINRECHT

-Fachgebiete-

Im Rahmen der Betreuung unserer Kunden aus der Medizinbranche, vor allem Privatkliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen, führen wir deren komplexe Angelegenheiten in Bereichen wie Patientenrechte und ärztliche Pflichten, Pflichten der Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen, des Nationalen Gesundheitsfonds und sonstiger Einrichtungen, die Medizindienstleistungen erbringen. Die Priorität des Menschenlebens und die menschliche Gesundheit als höchster Wert und zugleich Schutzgegenstand fordert von uns bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Medizinbranche eine besondere Aufmerksamkeit und Herangehensweise.

Die Kanzlei MKK bietet umfassende Rechtsunterstützung für Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen bei der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit deren Dienstleistungen, Beachtung von Patientenrechten und medizinischen Verfahren, Führung von Patientenakten sowie beim Abschluss und bei der Ausführung der Verträge mit dem Nationalen Gesundheitsfond.

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung mit der Erstellung von Rechtsgutachten über das Verbot der Werbung für medizinische Dienstleistungen und gesetzlich zugelassene Formen der Förderung und Information über diese Dienstleistungen im Fernsehen, in der Presse und in den sozialen Medien.

Im Rahmen der Rechtsberatung für Kunden aus der Medizinbranche befassen wir uns auch mit der alltäglichen, ständigen umfassenden Beratung für die Gesellschaften aus dieser Branche bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich mit dem Medizinrecht zusammenhängen, z. B. bei der Aushandlung von Verträgen über Anmietung und Erwerb bzw. Veräußerung von Immobilien, bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.

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