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EUROPÄISCHE FONDS

-Fachgebiete-

Die Kanzlei MKK gewährleistet Rechtsunterstützung im Bereich der staatlichen Beihilfen und der Erlangung von Mitteln und Fonds der Europäischen Union sowie des Managements von Projekten im Zusammenhang mit Zuwendungen.

Das Angebot der Kanzlei MKK richtet sich sowohl an potentielle als auch an aktuelle Empfänger von EU-Finanzhilfen unabhängig von der Finanzierungsquelle und den Institutionen, welche die Umsetzung der jeweiligen Projekte managen und Aufsicht darüber führen.

Unsere Kanzlei bietet Rechtsunterstützung beim gesamten Prozess der Bewerbung um Finanzierung und insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • Bestimmung des Unternehmensstatus (Kleinst-, Klein- bzw. mittleres Unternehmen),
  • Optimierung der Struktur der verbundenen Unternehmen, die sich um die Finanzierung bewerben, darunter die Gründung neuer Unternehmen und Kapitalgesellschaften sowie Verhandlungen mit Investoren – beides in Abstimmung mit Steuerberatern,
  • Rechtsberatung in der Etappe des Einreichens von Anträgen auf Finanzierung,
  • Erstellung von Rechtsbehelfen (Einsprüche, Widersprüche und Beschwerden) bei negativen Entscheidungen von Finanzierungsinstitutionen,
  • Analyse und Aushandlung von Verträgen zur Finanzierung,
  • Rechtsberatung in der Etappe der Projektumsetzung und Nutzung der Finanzmittel (Erstellung von Verträgen zum Schutz des geistigen Eigentums, von internen Ordnungen und Beschlüssen der Organe von Gesellschaften).

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