Skip to content

ARBEITSRECHT

-Fachgebiete-

Die Expansion auf ausländische Märkte zieht die Notwendigkeit der Mitarbeitereinstellung oder -entsendung zur Arbeit im Ausland nach sich. Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Bereich des polnischen, deutschen und internationalen Arbeitsrechts. Im Rahmen der von uns gebotenen Dienstleistungen unterstützen wir unsere Kunden und ihre Buchhaltungs- und Personalabteilungen bei der laufenden Tätigkeit, wir vertreten sie in Verfahren vor Gerichten und Staatsorganen sowie in Verhandlungen mit Mitarbeiterorganisationen. Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen wir Unternehmen, die in Polen und Deutschland Mutter- und Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen führen, sowie Unternehmer, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen. Wir bieten komplexe Beratungsdienstleistungen bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern unter Berücksichtigung der sich aus dem polnischen und deutschen Gesetz ergebenden Besonderheiten (in rechtlicher, steuerlicher und buchhalterischer Hinsicht).

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung, gesammelt u. a. :

  • bei der ständigen umfassenden Rechtsberatung für Personal- und Vergütungsabteilungen von großen, mittleren und kleinen Unternehmen,
  • bei der Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der polnischen Sozialversicherungsanstalt,
  • bei der Vertretung in Verwaltungs- und Steuerverfahren,
  • bei der Beratung hinsichtlich der Auswahl der geeignetsten Beschäftigungsformen und deren Strukturierung,
  • bei der Vorbereitung von Arbeitnehmerunterlagen, darunter Arbeitsverträge, Ordnungen und Verfahren,
  • bei der Beratung im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland, insbesondere nach Deutschland, und mit der Vorbereitung umfassender Entsendungsunterlagen,
  • bei der Vertretung und Beratung bei Verfahren und Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften,
  • bei der Beratung im Bereich der Einzel- und Massenentlassungen,
  • bei Audits und der Umsetzung der Vorschriften zum Personendatenschutz bei Mitarbeiterangelegenheiten,
  • bei der Beratung im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern, Verträgen von Zeitarbeitsagenturen, die Arbeitskräfte suchen und Dienstleistungen des Mitarbeiter-Outsourcings erbringen.